Mietrecht
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.
Das Mietrecht in Deutschland ist insbesondere geregelt durch die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 535 ff. BGB).
Spezielle Regelungen gelten für Mietverträge über Wohnraum (siehe §§ 549 ff. BGB), insbesondere für öffentlich geförderten Wohnungsbau, etwa das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), die Zweite Berechnungsverordnung (II. BVO), die Neubaumietenverordnung (NMV) oder das Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG).

Birgit Hoja
Rechtsanwältin
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